Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 24.07.2018 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Klägerin wirft der beklagten Militäreinheit (nachfolgend: die Beklagte) vor, ihr gegenüber Mobbinghandlungen begangen und dadurch ihr Persönlichkeitsrecht und ihre Gesundheit verletzt zu haben.
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