KG - Beschluss vom 03.05.2017
4 Ws 61/17
Normen:
StPO § 111d; AO § 370 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 22.03.2017
LG Berlin, vom 15.12.2016
AG Berlin-Tiergarten, vom 02.11.2016

Voraussetzungen eines strafprozessualen dinglichen Arrestes zu Gunsten des Steuerfiskus

KG, Beschluss vom 03.05.2017 - Aktenzeichen 4 Ws 61/17

DRsp Nr. 2017/8453

Voraussetzungen eines strafprozessualen dinglichen Arrestes zu Gunsten des Steuerfiskus

1. Auch wenn man der Begehung sog. "konnexer" Straftaten eine Indizwirkung für das Vorliegen eines Arrestgrundes beimisst und die Steuerhinterziehung zu den insoweit für einschlägig erachteten Straftaten zählt, entbindet dies nicht von der gebotenen Einzelfallprüfung unter Darlegung der konkreten Umstände, aus denen sich nach einer Gesamtabwägung das Urteil rechtfertigt, der Schuldner werde ohne die Arrestierung die künftige Vollstreckung vereiteln oder wesentlich erschweren.2. Ein strafprozessualer dinglicher Arrest zugunsten des Steuerfiskus darf nicht an-geordnet werden - jedenfalls aber nicht über längere Zeit aufrechterhalten bleiben -, wenn der Steuerfiskus von der ihm zustehenden Möglichkeit, selbst einen dinglichen Arrest nach § 324 AO zu erlassen, ohne erkennbaren Grund keinen Gebrauch gemacht und dadurch ein fehlendes oder zumindest stark eingeschränktes Sicherungsbedürfnis in Bezug auf den strafprozessualen Arrest gezeigt hat

Auf die weitere Beschwerde der M GmbH, xx, vertreten durch den Geschäftsführer Y, xx, werden der Arrestbeschluss des Amtsgericht Tiergarten vom 2. November 2016 sowie die Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 15. Dezember 2016 und 22. März 2017 aufgehoben.