Die Berufung des Klägers gegen das am 28.01.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Hanau - 4. Zivilkammer - wird zurückgewiesen.
Das Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Berufungsurteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf eine Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des 1,1-fachen des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des 1,1-fachen des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Rücknahme der vom Beklagten eingelegten Berufung hat den Verlust dieses Rechtsmittels zur Folge.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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