1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 10.08.2018 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Das angefochtene Urteil und der Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
4. Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
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