Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21. März 2018,
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt für seine Jobsharing-Praxis bei der Berechnung des Regelleistungsvolumens für das Quartal 1/2016 die Gewährung eines 10%igen Aufschlags für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG-Zuschlag).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|