Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ratingen vom 6. April 2023 wird zurückgewiesen.
II.Der Beteiligten zu 1. hat die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und dem Beteiligten zu 4. die ihm in der Beschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Aufwendungen zu ersetzen.
III.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV.Der Beschwerdewert wird auf bis 62.000 Euro festgesetzt.
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