LSG Bayern - Urteil vom 02.02.2023
L 4 KR 567/20
Normen:
SGB V § 44 Abs. 1; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 4; SGB V § 46 S. 4; SGB V § 44 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; EntgFG § 3;
Fundstellen:
DStR 2023, 2682
Vorinstanzen:
SG München, vom 25.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KR 365/20

Voraussetzungen für Anspruch auf Krankengeld in der KünstlersozialversicherungWahlerklärung gemäß § 44 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB VVoraussetzungen der ununterbrochenen Dauer der Arbeitsunfähigkeit für den Bezug von Krankengeld

LSG Bayern, Urteil vom 02.02.2023 - Aktenzeichen L 4 KR 567/20

DRsp Nr. 2023/12245

Voraussetzungen für Anspruch auf Krankengeld in der Künstlersozialversicherung Wahlerklärung gemäß § 44 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB V Voraussetzungen der ununterbrochenen Dauer der Arbeitsunfähigkeit für den Bezug von Krankengeld

1. Bei KSVG Versicherten entsteht der Anspruch auf Krankengeld von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an (§ 46 Satz 4 SGB V). Der Anspruch beginnt somit am 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.2. Die Entstehung des Anspruchs setzt keine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit voraus.3. Wie auch bei Versicherten, die eine Wahlerkärung nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB V abgegeben haben, setzt der Krankengeldanspruch der nach dem KSVG Versicherten dann nicht eine zuvor bestehende "ununterbrochene" Dauer der Arbeitsunfähiigkeit von sechs Wochen voraus, wenn die einzelnen Arbeitsunfähigkeitszeiten auf derselben Erkrankung beruhen (Verweis auf BSG vom 28.03.2019, B 3 KR 15/17 R).

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 25.11.2020 wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 44 Abs. 1; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 4; SGB V § 46 S. 4; SGB V § 44 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; EntgFG § 3;

Tatbestand