Voraussetzungen für das Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte
FG Nürnberg, Urteil vom 08.04.2003 - Aktenzeichen I 4/01
DRsp Nr. 2003/8762
Voraussetzungen für das Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte
Eine inländische Betriebsstätte ist gegeben, wenn einem Steuerpflichtigen Räume zur ständigen Benutzung zur Verfügung stehen, über die er eine einem Mieter ähnliche Rechtsposition innehat, die ihm nicht ohne weiteres entzogen werden kann.