FG Nürnberg - Urteil vom 08.04.2003
I 4/01
Normen:
KStG § 2 Abs. 1 ; KStG § 8 Abs. 1 ; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2a ; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 3 ; DBAUSA Art. 5 Abs. 5 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 895

Voraussetzungen für das Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte

FG Nürnberg, Urteil vom 08.04.2003 - Aktenzeichen I 4/01

DRsp Nr. 2003/8762

Voraussetzungen für das Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte

Eine inländische Betriebsstätte ist gegeben, wenn einem Steuerpflichtigen Räume zur ständigen Benutzung zur Verfügung stehen, über die er eine einem Mieter ähnliche Rechtsposition innehat, die ihm nicht ohne weiteres entzogen werden kann.

Normenkette:

KStG § 2 Abs. 1 ; KStG § 8 Abs. 1 ; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2a ; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 3 ; DBAUSA Art. 5 Abs. 5 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin in Deutschland eine Betriebsstätte unterhält.