Voraussetzungen für den Ansatz eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrag gem. § 37 Abs. 3 KStG (sog. Nachsteuer)
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.09.2012 - Aktenzeichen 1 K 229/09
DRsp Nr. 2012/20950
Voraussetzungen für den Ansatz eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrag gem. § 37 Abs. 3KStG (sog. Nachsteuer)
Stichwort:1. Bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft wird ertragsteuerrechtlich ein Vermögensübergang fingiert.2. Auch ein bloßer Rechtsformwechsel kann - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der Vorschrift - zur Entstehung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrages (sog. Nachsteuer) gem. § 37 Abs. 3KStG sowohl in der Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom 20. Dezember 2001 (UntStFG - BGBl I 2001, 3858) als auch in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes vom 23. Oktober 2000 (StSenkG - BGBl I 2000, 1433) führen.3. In diesen Fällen ist weder der Körperschaftsteuererhöhungsbetrag gem. § 37 Abs. 3KStG noch der Körperschaftsteuerminderungsbetrag gem. § 37 Abs. 2KStG im Rahmen des Feststellungsverfahrens betreffend die aus der Umwandlung hervorgegangene Personengesellschaft gesondert festzustellen.