FG München - Urteil vom 12.09.2013
10 K 2038/12
Normen:
EStG § 63; EStG § 62; EStG § 1 Abs. 3; AO § 9; AO § 8;

Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld

FG München, Urteil vom 12.09.2013 - Aktenzeichen 10 K 2038/12

DRsp Nr. 2014/5279

Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld

Ein Anspruch auf Kindergeld scheidet aus. wenn sowohl der Kindergeldberechtigte als auch das Kind selbst im Inland weder einen Wohnsitz noch den gewöhlichen Aufenthalt haben.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 63; EStG § 62; EStG § 1 Abs. 3; AO § 9; AO § 8;

Gründe:

Es ist streitig, ob der Kläger einen Kindergeldanspruch hat.

I.

Der Kläger, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wohnte bis August 2009 mit seiner Ehefrau E und den drei Töchtern X (geboren am …), Y (geboren am …) und Z (geboren am …) in (…). Mit – hier nicht streitgegenständlichem – Bescheid der beklagten Familienkasse (FK) vom … wurde die Kindergeldfestsetzung für das Kind X mit Wirkung ab August 2007 aufgehoben. Am 26. August 2009 meldete sich der Kläger sowie seine Ehefrau und die beiden Töchter Y und Z bei der Meldebehörde ab; als neue Adresse wurde angegeben: …(Adresse im Ausland).