FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.04.2019
9 K 9035/19
Normen:
FGO § 101 S. 1; FGO § 121; AO § 227;

Voraussetzungen für den Erlass der Rückforderung von Kindergeld; Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis durch die Finanzbehörden; Unbilligkeit der Einziehung von Steuerforderungen nach Lage des einzelnen Falles

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.04.2019 - Aktenzeichen 9 K 9035/19

DRsp Nr. 2019/13490

Voraussetzungen für den Erlass der Rückforderung von Kindergeld; Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis durch die Finanzbehörden; Unbilligkeit der Einziehung von Steuerforderungen nach Lage des einzelnen Falles

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

FGO § 101 S. 1; FGO § 121; AO § 227;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Berechtigung der Beklagten, von der Klägerin Kindergeld in Höhe von 552,00 EUR für die Monate Juni bis August 2014 für das Kind B... nach § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung - AO - zurückzufordern.

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