FG Baden-Württemberg, vom 10.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 3004/07
Voraussetzungen für den Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs i.R.d. Körperschaftsteuer bei Spaltung oder Verschmelzung eines Unternehmens
BFH, Urteil vom 14.03.2012 - Aktenzeichen I R 13/11
DRsp Nr. 2012/9373
Voraussetzungen für den Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs i.R.d. Körperschaftsteuer bei Spaltung oder Verschmelzung eines Unternehmens
1. Bei Abspaltung eines Teilbetriebs kann jedes an der Spaltung beteiligte Unternehmen sowie auch ein Dritter allein oder zusammen mit den beteiligten Unternehmen das Fortführungserfordernis des § 15 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 2002 erfüllen (Bestätigung des Senatsurteils vom 27. Mai 2009 I R 94/08, BFHE 225, 131, BStBl II 2010, 937).2. Der Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs setzt aber voraus, dass der verlustverursachende Betriebsteil am Stichtag der Verschmelzung oder Spaltung beim übertragenden Rechtsträger tatsächlich vorhanden ist (Anschluss an Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 I R 4/09, BFHE 228, 21, BStBl II 2011, 315).
Streitig ist, ob ein körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag im Rahmen einer Abspaltung eines Teilbetriebs nach § 15 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 12 Abs. 3 Satz 2 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) 2002 übergegangen ist.
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