Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 10. April 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten beider Rechtszüge mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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