Voraussetzungen für die Annahme schützenswerten Vertrauens bei der Rückforderung von Ausfuhrerstattung
FG Hamburg, Urteil vom 22.06.2005 - Aktenzeichen IV 262/03
DRsp Nr. 2005/18199
Voraussetzungen für die Annahme schützenswerten Vertrauens bei der Rückforderung von Ausfuhrerstattung
Vor einer Prüfung der erstattungsrelevanten Unterlagen kann nicht erwartet werden, die gewährten Vergünstigungen behalten zu dürfen, wenn nach Rückforderung der überzahlten Erstattung im Ergebnis das gewährt wird, was ursprünglich beantragt wurde.