FG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.03.2010
10 K 2706/08
Normen:
EStG § 7i; EStG § 10f Abs. 1;
Fundstellen:
EFG 2010, 1409

Voraussetzungen für die Anwendung des § 10f EStG beim Erwerb einer Eigentumswohnung durch den Kommanditisten einer KG

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2010 - Aktenzeichen 10 K 2706/08

DRsp Nr. 2010/12804

Voraussetzungen für die Anwendung des § 10f EStG beim Erwerb einer Eigentumswohnung durch den Kommanditisten einer KG

1. Die Anwendung des § 10f EStG setzt voraus, dass Sanierungsmaßnahmen nach dem Erwerb des Bauobjekts durchgeführt worden sind. 2. Erwirbt ein Kommanditist vollentgeltlich eine sanierte Eigentumswohnung von der KG, an der er beteiligt ist, tritt mit dem Wechsel des Rechtsträgers ein Bruch ein, so dass die von der Personengesellschaft durchgeführten Baumaßnahmen dem Kommanditisten nicht anteilig zugerechnet werden können. 3. Wird das Sanierungsobjekt zur Einkünfteerzielung eingesetzt, findet die Förderung nach § 10f EStG keine Anwendung.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Revision wird nicht zugelassen.

4. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Normenkette:

EStG § 7i; EStG § 10f Abs. 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin die Steuerermäßigung nach § 10f Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG - in Anspruch nehmen kann.