BFH - Beschluss vom 07.07.2010
VII B 253/09
Normen:
FGO § 116 Abs. 3 S. 3; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 2019
Vorinstanzen:
FG München, vom 28.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 66/07

Voraussetzungen für die Begründung von Ansprüchen eines Insolvenzschuldners auf Umsatzsteuervergütung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

BFH, Beschluss vom 07.07.2010 - Aktenzeichen VII B 253/09

DRsp Nr. 2010/17376

Voraussetzungen für die Begründung von Ansprüchen eines Insolvenzschuldners auf Umsatzsteuervergütung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

NV: Soweit ein Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners auf an ihn vor Insolvenzeröffnung erbrachten Lieferungen oder Leistungen beruht, kann das FA gegen diesen Anspruch die Aufrechnung mit Insolvenzforderungen erklären. Dies gilt auch dann, wenn dieser Vergütungsanspruch während des Insolvenzverfahrens zunächst als nicht bestehend wegen Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts angesehen wurde, nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und quotaler Befriedigung der Gläubiger aber teilweise wieder auflebt.

Normenkette:

FGO § 116 Abs. 3 S. 3; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.