FG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 04.09.2008
5 V 10067/08
Normen:
EStG § 7g Abs. 3 ; FGO § 69 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2009, 98

Voraussetzungen für die Bildung von Ansparabschreibungen gemäß § 7g Abs. 3 EStG

FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.09.2008 - Aktenzeichen 5 V 10067/08

DRsp Nr. 2008/21274

Voraussetzungen für die Bildung von Ansparabschreibungen gemäß § 7g Abs. 3 EStG

Die Inanspruchnahme einer Ansparabschreibung nach § 7 g Abs. 3 EStG setzt einen inländischen Betrieb oder eine inländische Betriebsstätte voraus und bedingt vor vollendeter Betriebseröffnung die verbindliche Bestellung der anzuschaffenden wesentlichen Betriebsgrundlagen.

Normenkette:

EStG § 7g Abs. 3 ; FGO § 69 Abs. 3 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten in dem (noch) anhängigen Rechtsbehelfsverfahren darüber, ob die Voraussetzungen für die Bildung von Ansparabschreibungen gemäß § 7g Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Streitjahr (2006) erfüllt waren. - Im vorliegenden Verfahren begehren die Antragsteller die Aussetzung der Vollziehung (AdV) des mit dem Einspruch angefochtenen Einkommensteuerbescheides für 2006 vom 04. April 2008. Dem Antrag liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:

Die Antragsteller wurden im Streitjahr 2006 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Antragsteller erzielte als Berater Einkünfte aus selbstständiger, freiberuflicher Tätigkeit. Die Antragstellerin bezog Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.