Voraussetzungen für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung
FG Hamburg, Beschluss vom 15.09.2003 - Aktenzeichen II 293/03
DRsp Nr. 2004/3992
Voraussetzungen für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung
1. Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Antrags auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung.2. Wann ist der Steueranspruch gemäß § 48bEStG gefährdet?3. Verhalten in den Vorjahren ist Indiz für eine Prognose.4. § 48bEStG führt nicht zu einer unzulässigen Rückwirkung.
I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Antragsgegner verpflichtet ist, dem Antragsteller eine Freistellungsbescheinigung gemäß § 48bEStG zu erteilen.
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