Die Kläger sind verheiratet. Der Kläger erzielte u.a. als Steuerberater Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die Klägerin aus nichtselbstständiger Arbeit. Daneben erzielen sie Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung.
Der Kläger erwarb mit notariellem Kaufvertrag vom 19.12.1996 eine Eigentumswohnung in Neue Bundesländer, Ort 1,
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