Streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) aufgrund einer steuerlichen Betriebsprüfung vorliegen.
Der Kläger ist freiberuflich tätiger .... Die Einkommensteuererklärung für die Streitjahre 1997 und 1998 gaben der Kläger und seine mit ihm steuerlich zusammenveranlagte Ehefrau am 04.01.1999 (1997) bzw. am 01.10.1999 (1998) beim beklagten Finanzamt ab. Die Umsatzsteuerjahreserklärungen für die vorgenannten Streitjahre reichte der Kläger zur selben Zeit ein.
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