Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens zu 80% und der Beklagte zu 20%.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen gemäß § 7h EStG in den Jahren 2004 bis 2007 und 2009 bis 2011 vorliegen.
Die Kläger sind Ehegatten und wurden in den Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte als Arzt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit; die Klägerin war im Wesentlichen nichtselbständig tätig und erzielte darüber hinaus Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Mit Notarvertrag vom ....2.2003 erwarb der Kläger ein zu sanierendes Mehrfamilienhaus in E, ... zu einem Kaufpreis von 160.248 Euro. Für nähere Einzelheiten wird auf den Notarvertrag Bezug genommen (Bl. 71 ff. d.A.). Zur Sanierung des Objekts schloss er am ....6.2003 einen Bauvertrag mit einem Generalbauunternehmer zu einem Festpreis von 386.538 Euro ab. Für nähere Einzelheiten wird auf den Bauvertrag nebst Anlagen Bezug genommen (Bl. 87 ff. d.A.). Eine förmliche Anordnung nach § 177 BauGB lag in Bezug auf das Objekt des Klägers nicht vor.
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