Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Der Kläger war in den Streitjahren 2011 und 2012 für die Firma C GmbH (C) tätig. Die C hatte am 25.4.2011 einen Consultingvertrag mit D, in Z, Philippinen geschlossen. Darin heißt es auszugsweise:
"4.5 Tax Exemption
The Consultant and his foreign staff shall be exempted from all taxes, duties, levies and other charges required by law in den country of D in connection with
- payments to the Consultant or to his foreign staff in connection with the performance of the service
- (...)
If the execution of the above provision is prohibited by law, the D shall refund to the Consultant all amounts paid for this purpose."
Bereits 1997 hatte die C einen ähnlichen Vertrag mit dem E der Republik Ägypten geschlossen. Dieser Vertrag wies in seiner Nummer 4.3 eine gleichlautende Klausel auf.
Im Auftrag der Firma C war der Kläger in den Streitjahren als Projektleiter an folgenden Tagen im Ausland tätig:
Zeit | Einsatzort | Voraussichtlicher Arbeitslohn in € |
3.1.-13.1.2011 | Ägypten | 2.300 |
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