1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) zu Recht eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegen den Kläger erlassen hat.
Mit rechtskräftigem Bußgeldbescheid vom 4. Dezember 2006 setzte die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) gegen den Kläger ein Bußgeld i.H.v. 50,00 EUR sowie Gebühren und Auslagen i.H.v. insgesamt 25,07 EUR fest (vgl. Beschluss des Amtsgerichts vom ...), wovon der Kläger das Bußgeld i.H.v. 50,00 EUR bezahlte.
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