Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gemäß § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) für einen durch Ausgliederung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG steuerbaren Erwerbsvorgang gegeben sind.
Die Klägerin, die " A-GmbH mit Sitz in 1 ", wurde mit notarieller Urkunde vom xx.03.2015, URNr. x/2015 der Notarin B , 1 gegründet und am xx.04.2015 in das Handelsregister eingetragen. Alleiniger Gesellschafter der Klägerin ist die Gemeinde 1 mit einem Geschäftsanteil (Nr. 1) in Höhe von 25.000 €. Die Einlage ist gemäß Abschnitt II, § 4 des Gesellschaftsvertrages in Form einer Bareinlage zu erbringen, die vollständig einzuzahlen ist.
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