I. Der Abrechnungsbescheid vom 2. März 2007 zur Umsatzsteuer 2000 betraf die Verrechnung eines Erstattungsanspruchs in Höhe von 789,95 €. Einspruch und Klage blieben erfolglos. Gegen das am 8. Juli 2013 zugestellte Urteil legte der Bevollmächtigte des Antragstellers am 7. August 2013 Nichtzulassungsbeschwerde (Aktenzeichen
Der Antragsteller beantragt mit einem gesonderten, von ihm am 7. August 2013 persönlich eingereichten Schreiben,
ihm für die Nichtzulassungsbeschwerde
II. Der Antrag hat keinen Erfolg.
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