Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das am 13. August 2018 verkündete Urteil des 1. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs wird verworfen.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
I.
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