BGH - Urteil vom 06.05.2019
AnwZ (Brfg) 38/17
Normen:
BRAO § 7 Nr. 8;
Fundstellen:
NJW 2019, 2621
NJW-RR 2019, 946
Vorinstanzen:
AnwGH Nordrhein-Westfalen, vom 28.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 AGH 66/16

Voraussetzungen für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

BGH, Urteil vom 06.05.2019 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 38/17

DRsp Nr. 2019/7868

Voraussetzungen für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

Die Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers stellt eine tatbestandliche Voraussetzung für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt dar. Eine Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten Dritter reicht nicht aus.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des ersten Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. April 2017 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.

Normenkette:

BRAO § 7 Nr. 8;

Tatbestand