FG München - Urteil vom 24.04.2002
4 K 4615/01
Normen:
StBerG § 36 Abs. 3 ; StBerG § 40 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1556

Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung; §§ 40, 36 StBerG; Ablehnung des Antrags auf Bestellung als Steuerberater

FG München, Urteil vom 24.04.2002 - Aktenzeichen 4 K 4615/01

DRsp Nr. 2002/13806

Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung; §§ 40, 36 StBerG; Ablehnung des Antrags auf Bestellung als Steuerberater

Die gesundheitliche Eignung nach § 40 Abs. 2 Nr. 3 StBerG setzt nachwievor voraus, daß der Bewerber mindestens halbtags als Steuerberater sein kann.

Normenkette:

StBerG § 36 Abs. 3 ; StBerG § 40 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob der Beklagte die Bestellung des Klägers zum Steuerberater zu Recht deshalb versagt hat, weil er aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig sei, den Beruf eines Steuerberaters ordnungsgemäß auszuüben. Streitig ist insbesondere, ob für die ordnungsgemäße Berufsausübung die Fähigkeit zu einer 16 stündigen Wochenarbeitszeit ausreicht oder ob eine mindestens halbtätige Tätigkeit erforderlich ist.