Streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine Änderung der Einkommensteuerbescheide 1999 bis 2001 nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO vorgelegen haben.
Die Kläger werden in den Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger bezieht Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Arbeiter und die Klägerin erhält Lohn aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis, der im Steuerjahr 1999 im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung besteuert wurde.
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