Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten hat die Beklagte auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht die Versorgung des Klägers mit einem Implantat. Die Beteiligten streiten insbesondere darüber, ob eine Ausnahmeindikation für eine implantologische Behandlung vorliegt.
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