FG Düsseldorf - Urteil vom 08.11.2018
12 K 1250/18 E,F
Normen:
EStG § 34 a Abs. 10 S. 1;
Fundstellen:
EFG 2019, 109

Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von Einkünften aus Gewerbebetrieb

FG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2018 - Aktenzeichen 12 K 1250/18 E,F

DRsp Nr. 2019/1801

Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von Einkünften aus Gewerbebetrieb

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 34 a Abs. 10 S. 1;

Gründe

I.

Der Kläger wird beim Beklagten zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte als Kommanditist der KG Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Einkommensteuergesetz - EStG), die der Beklagte gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 a Abgabenordnung (AO) einheitlich und gesondert feststellte. Die für eine begünstigte Besteuerung des nicht entnommenen Gewinns gem. § 34 a Abs. 1 bis 7 EStG erforderlichen Besteuerungsgrundlagen stellte der Beklagte gem. § 34 a Abs. 10 Satz 1 EStG gesondert fest. Beide Feststellungen waren gem. § 34 a Abs. 10 Satz 3 EStG miteinander verbunden.