Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10. November 2017 wird zugelassen.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
I.
Die Beigeladene ist seit dem 23. Oktober 2007 im Bezirk der Beklagten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Im Jahre 2016 nahm sie eine zunächst befristete Tätigkeit bei der K. GmbH (fortan: Arbeitgeberin) als "Rechtsanwalt (Projektanwalt, Document Reviewer)" auf. In der "Präambel" des befristeten Arbeitsvertrages vom 8. Februar 2016 werden das Projekt und die Tätigkeit der Beigeladenen wie folgt beschrieben:
"K. stellt ihrem Vertragspartner, der D. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, im Rahmen eines zeitlich begrenzten Projekts für den Endkunden, die V. AG, Dienstleistungen im Bereich Dokumentenprüfung zur Verfügung. M. W. soll zum Zwecke der Durchführung dieses Projekts "V. Document review" befristet bei K. beschäftigt werden."
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