FG Berlin - Urteil vom 25.10.2006
2 K 2570/04
Normen:
EStG § 26 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 26b ;
Fundstellen:
EFG 2008, 212

Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer

FG Berlin, Urteil vom 25.10.2006 - Aktenzeichen 2 K 2570/04

DRsp Nr. 2007/22854

Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer

Der Tatbestand einer ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft knüpft an objektive Merkmale an und nicht an subjektive Einstellungen der Ehegatten, denn für das dauernde Getrenntleben sind in erster Linie über bloße Willensbekundungen hinaus nach außen zu Tage tretende Umstände von Bedeutung.

Normenkette:

EStG § 26 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 26b ;

Tatbestand:

Der Kläger war seit dem 19. Februar 1975 bis 24. November 2003 mit der Beigeladenen verheiratet. Aus der Ehe gingen zwei in den Jahren 1981 und 1992 geborene Kinder hervor, die jedenfalls bis Anfang 2001 in der vom Kläger und der Beigeladenen gemieteten Wohnung lebten. Diese Wohnung befand sich unter der Anschrift L... 6, 3. Etage in M.....