Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Neuruppin vom 20. Februar 2018 sowie der Bescheid der Beklagten vom 05. Mai 2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16. Dezember 2015 geändert und die Beklagte verurteilt, dem Kläger Krankengeld für die Zeit vom 15. April 2015 bis zum 25. April 2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt Krankengeld für die Zeit ab dem 15. April 2015 bis zum 04. September 2016.
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