LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.05.2019
L 9 KR 94/18
Normen:
SGB V § 44 Abs. 1 S. 1; SGB V § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 -2;
Vorinstanzen:
SG Neuruppin, vom 20.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 20 KR 23/16

Voraussetzungen für einen Anspruch auf KrankengeldEntstehung eines Anspruchs auf Krankengeld bei einem stationären Krankenhausaufenthalt

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.05.2019 - Aktenzeichen L 9 KR 94/18

DRsp Nr. 2019/13772

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Krankengeld Entstehung eines Anspruchs auf Krankengeld bei einem stationären Krankenhausaufenthalt

§ 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V lässt den Anspruch auf Krankengeld im Unterschied zu Satz 1 Nr. 2 bei einem stationären Krankenhausaufenthalt bereits "ab Beginn", mithin am selben Tag, und nicht erst am Folgetag entstehen.

Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Neuruppin vom 20. Februar 2018 sowie der Bescheid der Beklagten vom 05. Mai 2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16. Dezember 2015 geändert und die Beklagte verurteilt, dem Kläger Krankengeld für die Zeit vom 15. April 2015 bis zum 25. April 2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 44 Abs. 1 S. 1; SGB V § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 -2;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt Krankengeld für die Zeit ab dem 15. April 2015 bis zum 04. September 2016.