Streitig ist, ob eine Steuerfestsetzung durch die Einspruchsentscheidung verbösert werden kann, ob ein Erwerb von Todes wegen erfolgt ist, sowie der erwerbsmindernde Ansatz verschiedener vom Kläger an den Erblasser erbrachten Leistungen.
Der Kläger ist ein entfernter Verwandter des am 23.02.2003 verstorbenen Landwirts A .
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