Voraussetzungen für Termins- oder Erledigungsgebühr
FG Niedersachsen, Beschluss vom 29.05.2012 - Aktenzeichen 9 KO 1/12
DRsp Nr. 2012/20932
Voraussetzungen für Termins- oder Erledigungsgebühr
Zu den Voraussetzungen für das Entstehen einer Termins- bzw. Erledigungsgebühr.Gespräche des Prozessbevollmächtigen über die „Abstimmung des Zahlenwerkes”, sein Einverständnis mit der Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten bei § 23EStG sowie seine Bemühungen um eine Absicherung der Umsetzung streitbefangener Feststellungsbescheide bei der ESt und die Abgabe der Erledigungserklärung erfüllen nicht die Voraussetzungen für das Entstehen der Termins- oder Erledigungsgebühr.