Die Erinnerung des Klägers und Anschlussberufungsklägers vom 12. Juni 2023, beim Oberlandesgericht eingegangen auf elektronischem Wege am selben Tage, gegen den Kostenansatz in der Kostenrechnung der Kostenbeamtin der Geschäftsstelle des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Mai 2023 (Kassenzeichen XXX) wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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