Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Landgerichts Baden-Baden vom 29.8.2023 -
I.
Die Gläubigerin erstrebt den Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung.
Die Schuldnerin mit Sitz in Malta bietet Online-Glücksspiele auch in Deutschland an. Sie verfügt über eine maltesische Glücksspiellizenz, aber über keine entsprechende Lizenz für Deutschland oder Baden-Württemberg. In diesem Zusammenhang verurteilte das Landgericht Baden-Baden die Schuldnerin (rechtskräftig) zur Zahlung von 13.000 EUR nebst Zinsen an die Gläubigerin (Urteil vom 5.5.2023 -
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