I. Streitig ist die Berücksichtigung einer sogenannten Ansparabschreibung (§ 7g Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --) im Bereich des Sonderbetriebsvermögens im Rahmen einer atypisch stillen Beteiligung an einem ausländischen Betrieb.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) beteiligte sich mit Vertrag vom 15. Dezember 2002 an der slowakischen Firma X, einem Einzelunternehmen des Maler- und Anstreichergewerbes, als atypisch stiller Gesellschafter mit einer (Bar-)Einlage in Höhe von 1 000 EUR (Gewinnbeteiligung: 2,5 v.H.). Am 16. Dezember 2002 wurde die Ehefrau des Klägers an dem stillen Gesellschaftsanteil des Klägers zu 50 v.H. schenkungsweise unterbeteiligt.
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