1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
3. Die Revision wird zugelassen.
I.
Mit seiner Einkommensteuererklärung für 2005 vom 12. Dezember 2006 machte der einzelveranlagte Kläger bestimmte Kosten als dauernde Last geltend, u.a. Vorauszahlungen für die Herstellung einer Entwässerungseinrichtung (Anschluss an eine Sammelkläranlage) in Höhe von insgesamt 10.626 EUR. Bis zum Anschluss an die Entwässerungseinrichtung hatte das streitgegenständliche Anwesen eine eigene Hauskläranlage.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|