Streitig ist, ob nach einem Studium von zwei Semestern und sechs Trimestern die Vorraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung im Jahr 2001 gem. § 36 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung des 7. Steuerberatungsänderungsgesetzes vom 24.06.2000 (StBerG, BGBl I 2000, 874, BStBl I 2000, 1162) vorliegen müssen.
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