BFH vom 10.03.1994
IX B 24/94

Vordruckverfahren bei Prozeßkostenhilfe (§ 142 EStG)

BFH, vom 10.03.1994 - Aktenzeichen IX B 24/94

DRsp Nr. 1997/8588

Vordruckverfahren bei Prozeßkostenhilfe (§ 142 EStG)

Im Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe durch das Finanzgericht muß der Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdefrist einen Vordruck mit den Angaben über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen. Zumindest bedarf es erneut der im Vordruck geforderten Angaben oder wenigstens der Bezugnahme auf einen früher vorgelegten Vordruck mit der Versicherung, daß sich zwischenzeitlich nichts geändert hat.