I.
Streitig ist die Vermögensteuerpflicht einer italienischen Kapitalgesellschaft bezüglich der Anteile an ihrer inländischen Tochtergesellschaft.
Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft italienischen Rechts. Sie hält als Alleingesellschafterin sämtliche Anteile an der Firma L GmbH, (im Folgenden: GmbH). Wegen dieser Beteiligung wurde die Klägerin vom beklagten Finanzamt (FA) ab 1. Januar 1986 der beschränkten Vermögensteuerpflicht unterworfen (§ 2 Abs. 1 und 2 des Vermögensteuergesetzes - VStG -, § 121 Abs. 2 Nr. 4 des Bewertungsgesetz - BewG -).
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