OLG Koblenz - Urteil vom 03.05.2007
6 U 1371/06
Normen:
ZPO § 540 ; ZPO § 1032 Abs. 1 ; BGB § 401 ;
Fundstellen:
DStR 2007, 1880
Vorinstanzen:
LG Trier, vom 31.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen O 12/06

Vorgehen bei Streitigkeiten einer Gesellschaft ist vom Gesellschaftsvertrag abhängig

OLG Koblenz, Urteil vom 03.05.2007 - Aktenzeichen 6 U 1371/06

DRsp Nr. 2007/18547

Vorgehen bei Streitigkeiten einer Gesellschaft ist vom Gesellschaftsvertrag abhängig

»1. Wenn in einer mit dem Gesellschaftsvertrag verbundenen Schiedsvereinbarung geregelt ist, dass bei "Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder zwischen den Gesellschaftern" ein Schiedsgericht anzurufen ist, ist im Zweifel davon auszugehen, dass damit sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis, auch solche mit bereits ausgeschiedenen Gesellschaftern, "intern", d.h. im Wege des Schiedsverfahrens zu erledigen sind. 2. Eine Streitigkeit, die dem Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander entspringt, ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es um einen Ausgleich des Saldos eines dem ehemaligen Gesellschafter durch die Gesellschaft gewährten "Verrechnungskontos" geht, über das im Wege des Kontokorrents dieser im wesentlichen gesellschaftsbezogene Entnahmen getätigt hatte.«

Normenkette:

ZPO § 540 ; ZPO § 1032 Abs. 1 ; BGB § 401 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin, eine mittelständische Bauunternehmung in B..., nimmt die Beklagten - in Gesamthand vormalige Gesellschafter der Klägerin - auf Rückzahlung des von ihr zum 30.9.2006 gekündigten "Gesellschafterdarlehens" in Anspruch, dessen Saldo sich zum 31.12.2004 auf 1.190.557,66 EUR belaufen soll.