I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) sowie seine Ehefrau erwarben ein Grundstück, auf dem sie ein Einfamilienhaus errichten ließen, das sie im Dezember 1987 bezogen. Zur Finanzierung des Bauvorhabens gewährte der Arbeitgeber dem Kläger ein Darlehen über 160 000 DM sowie einen nach § 3 Nr. 68 des Einkommensteuergesetzes 1987 (EStG) steuerfreien Zinszuschuß von 2 000 DM.
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