I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ließ durch seinen Architekten am 15. Mai 1991 einen Bauantrag für ein Einfamilienhaus stellen, das auf einem später --durch notariellen Kaufvertrag vom 15. August 1991-- erworbenen Grundstück errichtet werden sollte. Auf Vermittlung der Grundstücksverkäuferin schloss der Kläger am 18. Juli 1991 mit einem Bauunternehmen einen Generalunternehmervertrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses entsprechend den Plänen und Leistungsbeschreibungen des Architekten zu einem Gesamtpreis von 605 000 DM ab.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|