I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) --zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute-- erwarben von einer Vertriebsgesellschaft für eine amerikanische Fertighausfirma (im Folgenden Verkäuferin) durch notariellen Grundstücksvertrag vom 2. August 1991 ein bestimmtes Flurstück sowie ein von der Verkäuferin auf diesem Flurstück zu errichtendes Fertighaus, für das sie am 5. Februar 1991 bereits 2 500 DM anbezahlt hatten. Der Kaufpreis betrug 383 600 DM und entfiel in Höhe von 350 000 DM auf das Haus. Die erste Rate des Kaufpreises in Höhe von 40 000 DM war mit dem Tag der Beurkundung des Vertrags fällig.
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