I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarben am 10. Dezember 1993 ein Grundstück mit aufstehendem Einfamilienhaus, das laut Vertrag "im Bau befindlich" war. Der Kaufpreis einschließlich der Nebenkosten belief sich auf 543 451,12 DM, von dem 178 233 DM (= 32,8 v.H.) auf das Gebäude entfielen. Nach dem Einzug versahen sie das Gebäude mit Außenputz und einer Wärmedämmung und ersetzten die einfach verglasten durch isolierverglaste Fenster.
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