FG Niedersachsen - Urteil vom 31.07.2002
1 K 263/98
Normen:
EStG § 10i Abs. 1 Nr. 2 b ;

Vorkostenabzug; Wohnung; Unentgeltliche Wohnungsnutzung - Kein Vorkostenabzug nach § 10i Abs. 1 Nr. 2b EStG bei Käufer, der die Wohnung vor Erwerb unentgeltlich genutzt hat

FG Niedersachsen, Urteil vom 31.07.2002 - Aktenzeichen 1 K 263/98

DRsp Nr. 2003/675

Vorkostenabzug; Wohnung; Unentgeltliche Wohnungsnutzung - Kein Vorkostenabzug nach § 10i Abs. 1 Nr. 2b EStG bei Käufer, der die Wohnung vor Erwerb unentgeltlich genutzt hat

1. Der Vorkostenabzug nach § 10i Abs. 1 Nr. 2b EStG kann nur von Steuerpflichtigen beansprucht werden, die die von ihnen angeschaffte Wohnung vor dem Erwerb entgeltlich genutzt haben. 2. Eine Ausdehnung der Norm im Wege der Rechtsfortbildung auf Steuerpflichtige, die die erworbene Wohnung vor ihrem Erwerb unentgeltlich genutzt haben, ist mangels einer planwidrigen Regelungslücke nicht möglich.

Normenkette:

EStG § 10i Abs. 1 Nr. 2 b ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Reichweite der Regelung über den Vorkostenabzug nach § 10 i Abs. 1 Nr. 2 b EStG.