Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Verluste aus einem Briefmarkenhandel steuerlich berücksichtigt werden können oder ob eine steuerlich nicht beachtliche Liebhaberei vorliegt.
Die Klägerin sowie der am 15. Juli 2005 verstorbene Ehemann erzielten in den Streitjahren als Angestellte Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit.
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